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Wußten Sie schon.......
die Regelung, wonach der Fiskus jährlich bis zu 1200 Euro für "haushaltsnahe Diensleistungen" zuschießt wurde erweitert:
Künftig gibt es zusätzlich Geld für Handwerkerrechnungen.
Im Privathaushalt (selbstgenutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung) können bis zu 1200 Euro eingespart werden, da der Betrag von der Steuerschuld abgezogen weden kann.
Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:
°eine Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
°Arbeitskosten müssen seperat ausgewiesen sein
°der Rechnungsbetrag muß auf das Konto des Malerbetriebes überwiesen
werden
°ein Nachweis durch eine Beleg des Kreditinstitutes oder Kontoauszuges ist
unbedingt erforderlich